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Fachfortbildung
Fachqualifikation Naturheilkunde


18./19. Mai - Chemnitz
Akupunktur-Ausbildung
Curriculum III - Pädiatrie

24. Mai - Chemnitz
Arbeitskreis Fußreflexzonen-
Diagnose/-therapie

26. Mai - Chemnitz
Entspannungstechniken
Autogenes Training
Muskelrelaxation Jacobsen
Meditation

02. Juni - Chemnitz
Sommerfest
Alle Studenten, Interessenten
und Ehemalige sind herzlich
eingeladen!

03. Juni - Dresden
Narbenbehandlung - Störfeldtherapie
Grundlagenseminar

Info
Heilpraktiker-Ausbildung:


Leipzig - Friedrich-List-Platz 1
Tel. 03 41 / 9 94 03 48

Chemnitz - Hohe Straße 29
Info:  02. Juni, 10 Uhr
Tel. 03 71 / 3 89 91 15

Dresden - Enderstraße 59
Info:  31. Mai, 19 Uhr
Tel. 03 51 / 2 50 93 67

Hannover - Hohenzollernstraße 48/49
Info:  19. Mai, 10 Uhr
Tel. 05 11 / 70 03 35 83

Zertifizierte Berufsausbildung
nach den Ausbildungskriterien
des Berufsverbandes
Deutsche Naturheilkunde e.V.

Zertifizierte Qualität
Geprüfte Qualität

Förderung Bildungsgutschein
Bildungsprämie ESF
Weiterbildungsscheck Sachsen 

Staatliche Zulassung und Überprüfung

Staatliche Zulassung und Überprüfung


Folgende Kenntnisse werden für die amtsärztliche Überprüfung verlangt:
allgemeine Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Differentialdiagnose, Anamnese, Inspektion, Labor, Hygiene, Notfallmedizin, Gesetzeskunde nach HPG und Infektionsschutzgesetz

Ablauf der amtsärztlichen Überprüfung vor dem zustänidgen Gesundheitsamt:
In der Regel wird diese zweimal jährlich in den einzelnen Bundesländern an bestimmten Orten (Gesundheitsämtern) durch den zuständigen Amtsarzt durchgeführt. Zuerst erfolgt ein schriftlicher Teil. Nach bestandener schriftlicher Überprüfung wird zur mündlich-praktischen Überprüfung eingeladen.

Die Anmeldung erfolgt nach den jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen über das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt. Für die durchführende Behörde sind einige Formalitäten einzureichen: tabellarischer Lebenslauf, Schulabschlußzeugnis, amtliches/polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Gesundheitszeugnis.

Nach bestandener Überprüfung gilt die Beurkundung als Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung in ganz Deutschland.
Da es in Deutschland keine einheitliche Regelung für eine Heilpraktikerprüfung bei den Gesundheitsämtern gibt, wird diese laut Gesetz nach Länderrecht geregelt und so wurde die Bezeichnung "Überprüfung" verwendet.